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Barrierefreiheit im Webdesign: Gesetzeslage Juni 2025

Warum Barrierefreiheit im Webdesign wichtig ist

Barrierefreiheit im Webdesign war lange ein Thema, das vor allem öffentliche Einrichtungen betraf. Doch mit der neuen EU-Richtlinie, die ab Juni 2025 verpflichtend wird, sind nun auch private Unternehmen stärker in der Verantwortung. Ziel ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von deren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten.

Das klingt nach einer Herausforderung? Keine Sorge, mit den richtigen Ansätzen und Tools ist es einfacher, als du denkst. In diesem Artikel erkläre ich, was die Gesetzeslage ab 2025 bedeutet, wer davon betroffen ist und wie du dich optimal darauf vorbereitest.


Was bedeutet Barrierefreiheit im Webdesign?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und digitale Anwendungen von jedem Menschen genutzt werden können, unabhängig von Behinderungen oder Einschränkungen. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Klare und verständliche Inhalte: Texte und Navigation müssen einfach und intuitiv sein.
  • Technische Zugänglichkeit: Nutzer mit Screenreadern oder anderen Hilfsmitteln müssen alle Inhalte nutzen können.
  • Visuelle Gestaltung: Kontraste, Schriftgrößen und Farben müssen so gewählt werden, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen geeignet sind.
  • Interaktive Elemente: Buttons, Formulare und Menüs müssen auch ohne Maus, nur mit der Tastatur, bedienbar sein.

Die Barrierefreiheit orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einem globalen Standard, der in den EU-Richtlinien verankert ist.


Was ändert sich ab Juni 2025?

Die EU hat mit der Web Accessibility Directive klare Anforderungen an digitale Barrierefreiheit geschaffen. Ab Juni 2025 gilt:

  • Unternehmen müssen ihre Websites barrierefrei gestalten, um Diskriminierungen zu vermeiden.
  • Auch private Anbieter von Dienstleistungen wie E-Commerce, Bildung und Unterhaltung sind betroffen.
  • Strengere Prüfungen und Sanktionen: Websites, die nicht den Vorgaben entsprechen, können mit Bußgeldern belegt werden.

Für viele Unternehmen bedeutet das: Jetzt handeln, um den Anforderungen gerecht zu werden.


Wer ist betroffen?

Die neuen Anforderungen gelten für:

  • Öffentliche Einrichtungen: Behörden, Universitäten und kommunale Dienste müssen bereits barrierefrei sein.
  • Private Unternehmen: Vor allem KMUs und Dienstleister, die digitale Produkte oder Services anbieten, sind betroffen.
  • E-Commerce-Plattformen: Online-Shops müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen von allen Nutzern gekauft werden können.

Erste Schritte für Unternehmen

Die Umsetzung barrierefreier Websites muss nicht kompliziert sein. Hier sind drei einfache Schritte, um den Einstieg zu erleichtern:

  1. Bestandsaufnahme: Überprüfe deine Website mit Tools wie Wave oder axe DevTools, um Schwachstellen zu identifizieren.
  2. Einfache Verbesserungen umsetzen: Ergänze Alt-Texte für Bilder, erhöhe Kontraste und ermögliche die Navigation mit der Tastatur.
  3. Generative AI nutzen: KI-Tools wie OpenAI, Otter.ai oder Stark helfen dir dabei, barrierefreie Inhalte effizient zu erstellen.

Fazit: Barrierefreiheit ist die Zukunft

Die Gesetzeslage zeigt klar: Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-Have“, sondern ein Muss. Unternehmen, die frühzeitig handeln, profitieren nicht nur von rechtlicher Sicherheit, sondern erschließen auch neue Zielgruppen und verbessern ihre Reputation.

Bereit, deine Website barrierefrei zu machen? Lass uns gemeinsam daran arbeiten, digitale Angebote für alle zugänglich zu gestalten.

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